Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbetreibende

§1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über

  • Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen (Werkstatt und Baustelle) sowie
  • Lieferungen von Neu- und Gebrauchtwaren einschließlich Ersatzteilen
    im Bereich der Baustellentechnik 

zwischen [Sven Bündert / Baustellentechnik Bündert, Einzelunternehmen, Grimmstraße 7, 79848 Bonndorf] – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • Ausführung der Reparaturleistung oder
  • Lieferung der Ware.

(3) Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§3 Reparaturleistungen (Werkstatt und Baustelle)

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag oder einem freigegebenen Kostenvoranschlag.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mehraufwendungen bis zu 20 % gelten als genehmigt, sofern sie technisch notwendig und für die ordnungsgemäße Reparatur erforderlich sind.

(3) Bei Vor-Ort-Einsätzen auf Baustellen stellt der Auftraggeber sicher, dass:

  • ein sicherer Zugang zur Maschine gewährleistet ist,
  • alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  • geeignete Arbeits- und Sicherheitsbedingungen bestehen,
  • die erforderliche Versorgung mit aktiven Strom- und Luftanschlüssen sowie Beleuchtung vorhanden ist

(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund unzureichender Baustellenbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Geräte sind in einem gereinigten und verkehrssicheren Zustand zu übergeben.

(2) Der Auftraggeber hat auf bekannte Vorschäden, Fehlfunktionen oder sicherheitsrelevante Mängel ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§5 Lieferung von Neu- und Gebrauchtwaren

(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Teillieferungen sind zulässig.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

(4) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§7 Abnahme bei Reparaturleistungen

(1) Reparaturleistungen unterliegen der Abnahme.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn

  • das Gerät in Betrieb genommen wird oder
  • der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel rügt.

§8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung für Reparaturleistungen beschränkt sich auf die ausgeführten Arbeiten.

(2) Keine Gewährleistung besteht für:

  • Verschleißteile,
  • nicht reparierte oder altersbedingt geschwächte Bauteile,
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder fehlende Wartung - es gilt die Pflicht zur Einhaltung von Bedienungsanleitungen

(3) Bei Neuwaren beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche ein Jahr ab Lieferung der Ware, bei gebrauchten Waren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 

(4) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.  

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei unsachgemäßer Nutzung wird diese Haftung ausgeschlossen. 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf Nettoauftragswert.

(3) Eine Haftung für Produktionsausfälle, Baustillstand, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.

§11 Altteile und Entsorgung

Ersetzte Altteile gehen, sofern nicht anders vereinbart, in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden fachgerecht entsorgt.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Kontaktdaten: 07703 9319862 / kontakt@baustellentechnik-buendert.de

Anschrift: Grimmstraße 7, DE 79848 Bonndorf-Wellendingen

Öffnungszeiten: Montag - Samstag nach Vereinbarung

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